Unser Leistungspektrum

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten liegen in den Bereichen Katastervermessung, Ingenieurvermessung, Bestandsaufnahme und der Erstellung von Gutachten.

KATASTERVERMESSUNG

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Nach der Entscheidung für den Kauf eines Grundstückes kommt für den Bauherrn die Zeit, seine bisherigen Vorstellungen bezüglich seines Bauvorhabens mit einem Architekten abzustimmen und sie in konkrete Bauzeichnungen umzusetzen.

Dies lohnt sich aber erst dann, wenn die Eigenschaften des Grundstückes “auf dem Tisch” liegen.

Diese werden dargestellt im Lageplan zu Planungszwecken , der die Eigentumsgrenzen, das Planungsrecht (Bebauungsplan) und die planungsrelevante Topografie (also Nachbarhäuser, vorhandene und geplante Wege, Straßen, Kanäle, Bäume u.s.w.) nach Lage und Höhe in einem großen Maßstab beinhaltet.

Dieser Lageplan wird heutzutage als CAD-Plan erstellt und bringt dem Architekten das Grundstück mit all seinen Eigenschaften ins Atelier.

Für die Planung des Bauvorhabens zeichnet der Architekt verantwortlich, der sich mit Ihnen und dem Bauamt über Ihre Wünsche abstimmt. Sind die Bauzeichnungen fertig, trägt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur das Projekt mit Stellplätzen, Entwässerung und sonstigen Details in den Lageplan ein. Zudem werden die Abstands- und Freiflächen (Maß der baulichen Nutzung) berechnet und überprüft.

Diesen Lageplan zum Bauantrag unterschreiben der Bauherr und der Architekt. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur bescheinigt darin, daß das Kataster richtig dargestellt ist, die Topographie zeitnah erhoben wurde und das Bauvorhaben geometrisch mit den planungsrechtlichen Festsetzungen übereinstimmt. Der Architekt reicht den Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde ein und stimmt mit den Versorgungsträgern Ihre Wasser-, Strom-, Telefon- und Gasanschlüsse ab.

Grenzwiederherstellung- und Anzeige

Möchten Sie erfahren, wo in der Örtlichkeit die Grenzen Ihres Grundstücks verlaufen, z. B. weil Sie zum Nachbargrundstück hin eine Mauer oder einen Zaun setzen möchten, so können wir für Sie diese Grenzen anzeigen. Die entsprechenden Grenzpunkte markieren wir beispielsweise mit Holzpflöcken oder Farbzeichen.

Eine solche Grenzanzeige hat allerdings keinen öffentlich-rechtlichen Charakter, d. h. es findet auch keine Grenzverhandlung statt.

Dagegen ist eine Grenzwiederherstellung eine Grenzanzeige mit rechtlicher Wirkung. In diesem Fall werden die Grundstücksgrenzen nach örtlicher Untersuchung dauerhaft durch Grenzsteine, Rohre, Nägel und dergleichen vermarkt. Zwecks Anerkennung dieser Grenzen findet anschließend vor Ort ein Grenztermin statt, zu dem neben dem Eigentümer auch alle weiteren Beteiligten, z. B. Grenznachbarn geladen werden. Auf diesem Termin wird das Ergebnis der Grenzwiederherstellung sowie die Abmarkungen der Grundstücksgrenzen bekannt gegeben und eine Grenzniederschrift aufgenommen, in der alle Beteiligten ihr Einverständnis mit den bekanntgegebenen Ergebnissen erklären.

Teilungsvermessung

Gemäß Ihren Wünschen teilen wir Ihr Grundstück neu auf und holen alle für die Teilung erforderlichen Genehmigungen ein.

Nach Erhalt der behördlichen Teilungsgenehmigung stellen wir vor Ort die notwendigen vorhandenen Grenzen wieder her, überprüfen diese und vermarken anschließend die neuen Grenzen. Es folgt ein Grenztermin, bei dem allen Beteiligten (Grundstückseigentümer, von der Abmarkung betroffene Nachbarn, Erbbauberechtigte usw.) das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt gegeben wird. Da eine Teilungsvermessung einen öffentlich-rechtlichen Charakter hat, wird zugleich eine Grenzniederschrift aufgenommen.

Anschließend werden die Ergebnisse der Teilungsvermessung im Innendienst zusammengetragen, weiterverarbeitet und schließlich an das Katasteramt zur Übernahme weitergereicht.

Nach der Übernahme der Vermessungssache erhalten Sie vom Katasteramt einen Veränderungsnachweis, aus dem die neuen Flurstücke mit ihren neuen Bezeichnungen und Flächengrößen erkenntlich sind. Diesen Veränderungsnachweis benötigen Sie z. B. beim Verkauf des abgetrennten Grundstücksteils.

Gebäudeeinmessungen

Haben Sie auf Ihrem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so sieht das Gesetz vor, dass der Eigentümer das Gebäude bzw. die Grundrissänderung auf seine Kosten einmessen lassen muss.

Gemeint sind Gebäude mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, also z. B. auch Garagen oder Gewerbe-, Industriehallen usw.

Wir erledigen für Sie die notwendigen Vermessungen vor Ort, führen anschließend im Innendienst alle erforderlichen Berechnungen durch und reichen schließlich die Vermessungssache zur Übernahme beim Katasteramt ein. Anhand der Berechnungen kann z. B. überprüft werden, ob Sie mit Ihrem Bauwerk die Grundstücksgrenze nicht überschreiten und damit die Rechte Ihrer Nachbarn nicht eingeengt werden.

Das Katasteramt übernimmt nach erfolgter Prüfung die Ergebnisse der Vermessungssache in das Kataster und trägt das eingemessene Gebäude in die amtliche Liegenschaftskarte ein.

Bestandsaufnahme

Lageplan

Bebauungsplan

Wir erstellen Höhen- und Bestandspläne als Grundlage für städtebauliche Planungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Aufteilungskonzepte für das spätere Baugebiet.

Vorhaben- und Erschließungsplan

V+E-Plan

Verkaufsplan

Geländeschnitte, -Profile

Gebäudeinnenaufmaß

Pflegeflächenpläne für Kommunen

Grund- und Geschossflächenpläne von kommuneneigenen Gebäuden

Werkspläne

Ingenieurvermessung

Grobabsteckung (für den Erdaushub)

Jeder Kubikmeter Erdreich, der entnommen werden muss, kostet Geld. Damit die Baugrube auch nur dort ausgehoben wird, wo das Haus stehen soll, wird diese örtlich abgeflockt und eine Höhenmarke gesetzt.

Feinabsteckung auf Schnurgerüste

Ist die Baugrube ausgehoben, werden die Außenkanten des Bauwerkes nach Lage und Höhe in die Baugrube übertragen und auf Schnurgerüsten markiert, damit das Bauvorhaben später mit der Baugenehmigung übereinstimmt.

Über die korrekt erfolgte Feinabsteckung stellt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur eine vom Bauamt geforderte Bescheinigung aus.

Sockelabnahme

In der Bauphase kann die Baugenehmigungsbehörde vom Bauherrn eine Bescheinigung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs verlangen, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entsprechend entsteht.

Dies erfolgt in aller Regel vor Fertigstellung des Erdgeschosses, um teure Fehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Mit dieser Bescheinigung können Architekt und Bauherr an die Fortführung des Bauwerks gehen und der Schlußabnahme ruhig entgegen sehen.

Deformationsvermessungen

Mit Deformationsvermessungen sollen geometrische Veränderungen an und von Bauwerken oder zwischen Bauwerksteilen dokumentiert werden.

Dabei sollen unter dem Begriff Bauwerk einerseits Objekte wie Hochbauten oder Brücken verstanden werden, anderseits aber auch Objekte wie z. B. maschinenbauliche Anlagen oder Erdbauwerke. Erfasst werden sowohl Form- als auch Lageänderungen.

Hochgenaue Vermessung von Industrieanlagen

Vermessungsarbeiten im Flughafen-, Gleis- und Tunnelbereich


Grundlagenvermessung

Hochgenaue Festpunktbestimmung

Zur hochgenauen Bestimmung trigonometrischer Punkte (TP) des amtlichen Lagefestpunktfeldes führen wir die entsprechenden Vermessungsarbeiten für Sie aus.

Hierzu stehen uns Satellitenempfangsanlagen zur Verfügung.

Präzisionsnivellements

Satellitengeodäsie mit SAPOS

Gutachtertätigkeiten

Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, verkaufen oder z. B. beleihen möchten oder vielleicht eine geerbte Immobilie unter den Erben aufteilen möchten, ist für Sie der Wert dieser Immobilie von Interesse. Diesen Wert ermitteln wir in einem Wertgutachten.

Die Ermittlung des Wertes eines unbebauten oder bebauten Grundstücks erfolgt auf der Basis von Verordnungen und Richtlinien. Dazu ist eine Zusammenstellung von wichtigen Informationen erforderlich. Zum Beispiel werden ein aktueller Grundbuchauszug, Informationen aus dem Liegenschaftskataster und Baulastenverzeichnis oder Informationen aus der Bauakte des zu bewertenden Objektes benötigt.

Desweiteren wird ein Ortstermin vereinbart, zu dem das Objekt begutachtet wird, aber auch die nähere Umgebung hinsichtlich der Lage, der Verkehrsanbindungen oder der Einkaufsmöglichkeiten in Augenschein genommen wird.

Alle gesammelten Informationen finden Eingang in das Wertgutachten und führen letztendlich zur Ermittlung des Verkehrswertes des Bewertungsobjektes.

Grenzgutachten

Maßnahmen zur Beweissicherung